Beteiligungsorgane in der PAULINE
Die Vollversammlung
Bei wichtigen Anlässen, die alle Kinder und Jugendlichen der Einrichtung betreffen, wird eine Vollversammlung einberufen. Zu dieser Vollversammlung kommen alle Kinder und Jugendlichen mit ihren Erzieher*innen in den Saal Matthäa 12 der PAULINE.
Die Vollversammlung tagt mindestens alle zwei Jahre, um den Qufo zu wählen.
Der Qufo (Kinder- und Jugendvorstand, KiJuVo oder lautsprachlich Qufo)
Der Qufo besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, bis zu drei Pädagog*innen und der Einrichtungsleiterin. Er wird für zwei Jahre durch die Vollversammlung gewählt. Die drei Altersstufen (7-10 Jahre, 11-13 Jahre, 14-Volljährigkeit) wählen jeweils zwei Personen in den Qufo. Der Qufo tagt mindestens einmal pro Monat.
Der Qufo hat die Aufgabe, Anregungen, Impulse und Wünsche aus der Kinder- und Jugend-Versammlung (KJV) auszuarbeiten, weiterzudenken und ggf. umzusetzen. Er trägt dazu bei, dass:
- Ziele definiert und priorisiert werden,
- Ziele verbindlich umgesetzt werden,
- Beteiligung in der PAULINE gelebt wird,
- ein intensiver Austausch und eine guten Zusammenarbeit zwischen Betreuten, Betreuer*innen und Einrichtungsleitung gegeben ist.
Er bildet in Personalunion das Kinder- und Jugendgericht.
Die KJV (Kinder- und Jugend-Versammlung)
Die KJV hat die Aufgabe, Themen, die eine Bedeutung für die Gesamteinrichtung haben, transparent zu machen. Wünsche und Bedarfe mit Allgemeingültigkeit für alle Betreuten werden formuliert und zur Ausarbeitung an den Qufo weiter gegeben. Die KJV formuliert Probleme und erarbeitet gemeinsam mit dem Qufo Lösungen. Sie vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen gegenüber der Einrichtungsleitung.
Das Kinder- und Jugendgericht
Das Kinder- und Jugendgericht ist eine Institution, die dann zusammenkommt, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher dem Ansehen der ganzen Einrichtung und aller dort lebenden Kinder und Jugendlichen geschadet hat (z.B. Zerstörung von Dingen auf Nachbargrundstücken, Diebstahl in umliegenden Geschäften, Beleidigung von Passant*innen). Das Gericht hört sich den zu diskutierenden Vorfall an, lässt den Verursacher/die Verursacherin und Zeug*innen zu Wort kommen, um dann ein Urteil zu sprechen. Der Verursacher/die Verursacherin muss den Schaden auf irgendeine Weise wiedergutmachen.